Hutschnur gerissen

. . . und der Kragen gleich mitgeplatzt!

So ging es der Kollegin Karin Burger mit diversen Presseanfragen an Institutionen, die trotz geltendem Presserecht in den letzten Wochen und Monaten nicht  beantwortet wurden. AGORA war im Hintergrund auch involviert, weil beispielsweise die Recherche zum Schützenweg  betroffen war. Ebenso war sie zu  Recherche-Arbeiten  im Außendienst, aber davon  später. Hier und hier nun der offene Brief einschließlich der Aktualisierung der Kollegin an das Regierungspräsidium Tübingen.

Er ist lang, aber nötig im Kampf um den Zugang zu Informationen, die laut §4 des  Landespressegesetzes selbstverständlich sein sollten.

„(1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“ So einfach ist das!

Aktualisierung : 10.2.2020, 18.32Uhr

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