Unterwegs

Eigentlich hatte der Tag unaufgeregt begonnen, Dauerregen, Schreibtisch, Telefonate, aber dann erwies sich eine Recherche eines benachbarten Netzwerkes nach einer Telefonkonferenz doch als überraschend interessant und rief nach Handlung, sprich Außendienst vor Ort. Also ab ins Auto in einen unbekannten Landkreis. Warum geht es?
Es gibt in vielen Gemeinden Probleme mit Bauplatzvergaben unter bestimmten Vergaberichtlinien an Interessenten, wenn die Gemeinden eigene Flächen haben. Wie die Vergaberichtlinien auszusehen haben, hat die EU festgelegt. Mit dem sogenannten „Einheimischenmodell“ zu werben ist riskant. Wir erinnern uns an unsere Wiese am Mooser Weg, die als Ausgleichsfläche in Gemeindehand ist und deren Verkauf und Bebauung durch einen Bürgerentscheid damals unterbunden wurde. „Nur für Langenargener“ hieß es 2018 bei den Befürwortern der Bebauung, eine Aussage, die der EU-Vorgabe nicht genügt hätte. Es kam ja dann bei uns durch den Bürgerentscheid ganz anders.
Mittlerweile gibt es Anbieter für Gemeinden, die Blauplatzvermarktung anbieten. Beispielsweise die Firma „Baupilot“. Die Firma wirbt auf ihrer Homepage mit Gemeinden, die sie bereits unter Vertrag hat. Auch der Gemeindetag BW wirbt auf seiner Homepage mit dieser Firma unter der Kategorie”Highlight der Digitalisierung in 2019″ mit den folgenden Worten “Wussten Sie, dass .. im Mai und im Juli kommunale Zukunftsgestalter einen Workshop mit dem Startup Baupilot ( Hervorhebung AGORA) zur digitalen Bauplatzvergabe gemacht haben?“
Schaut man in das Impressum von Baupilot, findet man zwei Geschäftsführer: ein Mathias Heinzel und ein Stephan Mantz, Bürgermeister in der Gemeinde Wain. Die Hintergründe zu den beiden Herren finden Sie hier und hier.
Da Baupilot in Ummendorf mit seinen kryptischen Vergaberichtlinien an dem oben beschriebenen Regentag sein „Start-up“vorstellen sollte, trieb es AGORA eben mal wieder in den Gemeindesaal einer anderen Gemeinde. Die Diskussion über die Vergaberichtlinien kann eine solche Firma übrigens den Gemeinden nach eigener Darstellung wohl nicht abnehmen.
Das ist die eine Sache.
Aber Ummendorf ist auch ein Paradebeispiel dafür, wie man mit nicht öffentlichen / bzw. öffentlichen Themen im Gemeinderat nicht umgehen sollte. So ist im Juni 2019 ein Beschluss beim Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen ergangen, der wegweisend nicht nur für die Vergaben von Bauplätzen ist. In der Pressemitteilung des VG Sigmaringen heißt es, dass “die Vergaberichtlinien verfahrensfehlerhaft zustande gekommen seien. Zum einen widerspreche nach Ansicht des Gerichts die Tatsache, dass der Gemeinderat die Richtlinien in drei nichtöffentlichen Klausurtagungen und einer öffentlichen Sitzung erörterte und in anschließender öffentlicher Sitzung ohne größere Diskussion einstimmig verabschiedete, dem Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 35 GemO). ” Zusätzlich ging es auch noch um die Befangenheit eines Gemeinderatsmitgliedes.
Vor allem jedoch betont dieser Beschluss den hohen Stellenwert des Grundsatzes der Öffentlichkeit bei Gemeinderatssitzungen. Das wurde auch im Fall Ummendorf besonders deutlich und hat Wirkung auch auf andere Gemeinden – nicht nur in Bauangelegenheiten.
Übrigens wir in LA haben auch so eine Plattform, aber offensichtlich von einem seriösen Mitbewerber KIP, eine Plattform ohne Geschäftsführer, die Hochprozentiges in einen anderen Geschäftsleben vertreibt oder einem Bürgermeister, der seine Nebentätigkeit als Geschäftsführer bei Baupilot nicht unbedingt transparent seiner Bürgerschaft gegenüber macht. Nur gemeindeeigene Grundstücke gibt es bei uns im Moment offenbar nicht.
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