Die Wehrhaftigkeit der Feuerwehr

Das Beste am Schluss

 

Wir  halten die  Reihenfolge der Ereignisse ein. Es wurden am  Schluss der Verhandlung im Verwaltungsgericht Sigmaringen am letzten Dienstag noch eilig Papiere  verteilt, die die  Stellungnahme der vermeintlich zukünftig heimatlosen Feuerwehrleute dort beinhaltete. Die befürchtete Heimatlosigkeit der Feuerwehrleute, die mit  der Verweigerung eines Bauplatzes begründet wird, beschreiben  die wehrhaften Männer als ein „Unding“. Sie seien dort aufgewachsen und  müssten die  Heimat  verlassen, wo sie fest  verankert  und verwurzelt  wären. Den gesamten Ausschnitt lesen  sie  hier  bei  der Kollegin Karin Burger. Dort  beschreibt  sie  anschaulich den Torpedoangriff  auf die Feuerwehr durch Geschütze in EU-Gewässern. Das Wasser gab’s schon im Flur auf dem roten Teppich in Sigmaringen.

Aber  sicher  warten Sie  schon auf den Tenor des  Gerichtes. Der rote Teppich ist ausgerollt. . . .man achte am Ende des Flurs im Verwaltungsgericht auf den Feuerlöscher!

Die Pressestelle des VG Sigmaringen schreibt am 11.3.2020: Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat im gestern (10.3.2020, Erg. AGORA)verhandelten Verfahren 3 K 3574/19 (Bauplatzvergabe Ummendorf) folgende Entscheidung getroffen:

Urteil vom 10.03.2020:

Es wird festgestellt, dass die Bauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet Heidengäßle und für zwei weitere Bauplätze im Baugebiet Mühlbergle II vom 24.09.2018 rechtswidrig waren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte 4/5 und die Kläger 1/5 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kostender Beigeladenen, die diese nicht zu tragen haben.

Die  Begründung des Urteils nach Ostern erwartet. Mit dem Satz: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“ ging es um die Forderung nach Neuverteilung der Bauplätze.

Die Kanzlei des Klägers Hindennach Leuze & Partner hat auch  eine Presseerklärung abgegeben. Darin heißt es:

In Sachen gegen Gemeinde Ummendorf wegen Bauplatzvergabe durch Bauplatzvergaberichtlinie 

Klares Gerichtsurteil: Gemeinde hat bei Bauplatzvergabe rechtswidrig gehandelt 

Mit einem klaren Urteil hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen eine Klage unserer Mandantschaft gegen die Gemeinde Ummendorf stattgegeben. Es wurde per Urteil festgestellt, dass die Vergaberichtlinie und damit auch eine Bauplatzvergabe rechtswidrig waren Die Bauplatzvergaberichtlinien sind damit ungültig. Das Urteil bedeutet konkret, dass das Vergabeverfahren der fraglichen Bauplätze durch die Gemeinde Ummendorf vom Gericht „auf Null“ gestellt wurde und nun von vorne begonnen werden muss. 

Die genaue Urteilsbegründung wurde noch nicht veröffentlicht, allerdings steht laut RA Oliver Leuze schon jetzt außer Frage, dass „von der Gemeinde elementare Grundsätze der Demokratie nicht beachtet wurden“. Das Urteil stelle nach Leuzes unmissverständlich klar, dass „nichts hinter verschlossenen Türen beschlossen werden darf“. Der Bürger müsse „stets prüfen können, ob die Verwaltung ordnungsgemäß arbeitet“. 

Zudem geht RA Leuze auch davon aus, wie zuvor bereits von den Klägern ausgeführt die Vergaberichtlinie ehemalige weggezogene Gemeindeangehörige bei der geplanten Vergabe gegenüber den tatsächlichen Gemeindeangehörigen bevorteilt hätte. 

Einschätzung:

Rechtsanwalt Leuze betont, dass von der Gemeinde elementare Grundsätze der  Demokratie  nicht  beachtet  wurden. Nichts dürfe  hinter verschlossenen  Türen verhandelt werden.

Wie wahr,  §35 GemO eben!  Den können wir ja nun schon auswendig runterbeten.Schon der  Beschluss dazu war eindeutig. Diese  Nichtöffentlichkeit hat zu den daraus folgenden Fehlern geführt. Es ist  genau  diese Intransparenz, die anzuklagen ist. Eine Öffentlichkeit hätte vor Fehlern bewahren können. Dass die EU-Richtlinien einzuhalten sind und die  Vergabekriterien vor Ort rechtsfest sein müssen, hätte eine Öffentlichkeit vielleicht sofort bemerkt.

Da  nützte es  dem von der Gemeinde Ummendorf beauftragten Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Staudacher wenig, wortreich zu erklären, dass diese Vergabekriterien schwer  festzulegen sind. Das mag ja sein, aber das ist die Aufgabe einer Gemeinde. Und zwar nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit und nicht auf die möglichen  „Heimatvertriebenen“ der Feuerwehr zugeschnitten. Die Aufgabe  der Feuerwehr  ist wichtig. Das ist unbestritten. Aber muss  diese Arbeit im Rahmen von solchen Vergabepunkten so intransparent hinter den Türen eines Gemeindesaales bei der Entscheidungsfindung der verantwortlichen Gemeinderät*innen Berücksichtigung finden? Doch dann, bitte schön, für alle sichtbar in der Öffentlichkeit und EU-Richtlinien konform. Und noch etwas: Ist das dann noch ein Ehrenamt, wenn man damit geschickt an Bauplätze kommt?

Sie fragen sich vielleicht, liebe Leserschaft, was geht mich das hier in LA an?

Sehr viel, es geht um Öffentlichkeit im kommunalen Alltag und auch um unsere Vergangenheit in LA mit dem Bürgerentscheid zum „Mooser Weg“.

Die Befürworter der  Bebauung  am  „Mooser Weg“ hier  vor fast  drei  Jahren hatten mit dem Slogan “ Nur  für  Langenargener“ damals geworben. Man  kann den verunglimpften Gegnern der Bebauung im Nachhinein dankbar sein, dass der Bürgerentscheid die Bebauung  verhindert hat. Jeder, der durch  die  Festlegung  „Nur für  Langenargener“ keinen  Bauplatz bekommen hätte, hätte ein potentieller  Kläger gegen diese  Einschränkung werden können. Was für ein Glück, dass dies verhindert wurde. Ein solcher Rechtsstreit hätte für den Steuerzahler teuer werden können.

Wir warten gespannt auf die Begründung des Urteils. Kein Wunder, dass alles so lange dauert bei dem Aktenvolumen in den Kisten.

Ergänzung Pressespiegel zu dem sehr schwierigen, aber für die Demokratie wichtigen Thema: Die Schwäbische Zeitung vom 11.3.2020, die die deutliche Kritik an der Gemeinde durch das Gericht darstellt. Oder hier im Wochenblatt, das übrigens für sich das übergeordnete Anliegen der Demokratieförderung auf kommunaler Ebene als seine Kommunikationsaufgabe ansieht. Empfehlenswert. Auch Karin Burger hat auf ihrem SatireSenf denselben durch eine Nuance zum in der Verhandlung angesprochenen Organisationsverschulden der Gemeinde erweitert.

Aktualisierte Version , 12.3.2020, 15.55Uhr

Aktualisierte Version, 12.3.2020, 18,25 Uhr

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