Viraler Flächenfraß

im Land der Häuslebauer

Es gibt ein Thema, das auf den ersten Blick mit Corona nicht allzu viel zu tun zu haben scheint: Die Versiegelung unserer Flächen. Dass allerdings die Vernichtung von Natur auf Dauer auch die Entstehung von Pandemien befördert, ist bekannt und wurde von AGORA bereits hier im Zusammenhang mit dem interkommunalen Gewerbegebiet in Kressbronn beschrieben.

Die Schwäbische Zeitung berichtete gestern hier über das sog. beschleunigte Verfahren nach Paragraph 13b Baugesetzbuch, das drei Jahre lang schnell und mit weniger Auflagen ( z.B. weniger rigide Umweltprüfung) den Gemeinden die Chance bot, leichter Baugebiete auszuweisen. Diese Erleichterung sollte den durch den Zuzug von Geflüchteten 2015 angespannten Wohnungsmarkt entlasten. Nun läuft der Paragraph aus und der Bund mit der rot/schwarzen Bundesregierung will durch ein neues Gesetz diesen Paragraphen bis Ende 2022 befristet weiterlaufen lassen. Das Gesetz wurde im Bundesrat bereits behandelt. AGORA berichtete hier und im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom Dezember 2019 hier.

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung laut Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz und nukleare Sicherheit den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. (vgl. Stellungnahme BUND hier

Dem widerspricht der „Betonparagraph“, wenn man die Ausweisung von Baugebieten und den Bedarf beispielsweise bei uns betrachtet. (vgl.AGORA hier) Damals lautetet die Überschrift: „Es wird eng in Langenargen“. Während der Wirren der Wahlkampfberichterstattung in LA traf in der Redaktion ein Flyer zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben des BUND ein. Wer sich in Sachen Flächenfraß einen Überblick verschaffen will, lese hier in der Wochenzeitung KONTEXT nach und kann so an der leider nicht letzten Schlacht des Flächen-Buffets teilnehmen.

Der Paragraph 13b Baugesetzbuch, der eigentlich aus der Not während des Zuzugs  der Geflüchteten zur Schaffung von Wohnraum entstanden ist, hat dazu geführt, dass „er zum Bau von hochpreisigen Einfamilienhäusern auf der grünen Wiese führt, obwohl er eigentlich stadtnah günstigen Wohnraum schaffen sollte.“ So zitiert die  Schwäbische Zeitung den NABU-Landeschef Johannes Enssle gestern.

So ist auch in den drei Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn-Langenargen (GVVE-K-L) kaum Wohnraum für Geflüchtete geschaffen worden. AGORA hatte immer wieder auf die miserablen Unterkünfte hingewiesen. Auch wurden in Kressbronn zum 1.1.2021 gerade die Gebühren für die Unterkünfte erhöht. Manche befinden sich in so einem desolaten Zustand, dass kaum ein Einheimischer dort einziehen würde. Für die Geflüchteten reicht es dann sogar ohne Renovierung und generiert für Vermieter*innen noch Mieteinnahmen, bevor z.B. der Abriss des Hauses ansteht und samt Grundstück an Investoren verhökert werden.

Man sollte daher den „Betonparagraphen“ nicht als Argument für die Erstellung von günstigem Wohnraum ins Feld führen. Manche Betonmischung wäre eher für die Renovierung und Instandsetzung bestehender Wohnungen und Unterkünfte nötig.

Wichtig sind die Termine der 2. Anhörung im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben. Dort geht es um Flächen für Wohnraum, aber auch um andere Recourcen. Die Zeiträume für die Anhörungen gerade zu Corona-Zeiten sind recht knapp bemessen. Im Rathaus LA befindet sich der neue Bürgermeister erst seit gestern in der Einarbeitungsphase. Die Informationen dazu hätte der Vorgänger seinem Nachfolger bei einer ordentlichen Amtsübergabe liefern können. Sie betreffen auch das im Wahlkampf immer wieder angesprochene interkommunale Gewerbegebiet in Kressbronn.

Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 – 28. Februar 2021 und die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt.

AGORA-LA freut sich über Spenden, s.Impressum

1 thoughts on “Viraler Flächenfraß

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  1. Danke für die Thematisierung des §13 b. Der liegt uns Naturschützern schon lange schwer im Magen.
    Gert Dreyer, NABU-Langenargen

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