Das hoheitliche Amtsblatt MOBO

Oder  Meinungspresse?

Die  Gemeinde LA gibt mit dem Montfortboten  ( MOBO) ein eigenes  Amtsblatt heraus und  erfüllt  damit eine hoheitliche  Aufgabe. Jedoch ist nicht der gesamte MOBO dieser Funktion zuzuordnen. 

Der MOBO hat einen amtlichen Teil, der strikt vom redaktionellenTeil  mit den Worten „Ende des amtlichen Teils“ abgegrenzt ist. Der amtliche Teil ist damit nicht Teil der dieses redaktionellenTeils. Das Amtsblatt darf über Tätigkeit des Gemeinderates und auch die Aktivitäten des Bürgermeisters und der Gemeindebehörden berichten, soweit die Angelegenheiten der Gemeinde betroffen sind ( § 20, GemO ).

Nun findet sich  in der  aktuellen  Ausgabe des  Montfortboten (MoBo) unter  der  Überschrift „ Aus dem  Gemeinderat“ der  Bericht  über die  Gemeinderatssitzung hier  auf der Seite 2 ff. 

AGORA hatte ausführlich hier  über den Antrag der Fraktion Offene Grünen Liste (OGL), der einen Wettbewerb vorgeschlagen hatte, berichtet und möchte an dieser Stelle erneut auf folgenschwere Entscheidung vom Dezember 2019 nach § 13b BauGB den Aufstellungsbeschluss durchzuführen, hinweisen. Daher sollen heute nur einige ausgewählte Punkte des Berichtes aus dem Gemeinderat behandelt  werden.

Hausbau

Im   MoBo  Nr. 23  führt die Gemeindeverwaltung zum  Bebauungsplanverfahren Gräbenen VI den vermeintliche Zeitdruck immer wieder ins Feld . Auf Seite 3 ff. heißt es: „Durch die unstrittige Zeitfolge hätte das beschleunigte Verfahren zur Schaffung von Wohnraum nach §13b BauGB nicht mehr eingehalten werden können. Es  hätte also in ein  ,normales‘ Verfahren gewechselt  werden müssen und die möglichen ,Vorteile‘ hätten nicht mehr generiert  werden können.“

Hätte man die  Durchführung des Aufstellungsbeschlusses nicht nach §13b BauGB, sondern im normalen Verfahren im Dezember beschlossen, hätte man das Argument zeitliche Begrenzung nicht gehabt, jedoch  trotzdem zügig voranschreiten können. Man erinnere sich, dass auf Nachfrage von AGORA hier bei der Firma Fränkel deren Vorstandsvorsitzender Buck versicherte, dass mit ihm als Eigentümer von Teilen der Grundstücke in Gräbenen VI seit Jahren nicht gesprochen worden sei. Warum  wird es jetzt so eilig? Kurz vor der Bürgermeisterwahl im Herbst?

Bereits in der Zeit um den  Bürgerentscheid  Mooser Weg  gab es seitens der Eigentümer der Grundstücke in Gräbenen VI Fragen, warum man ein geschütztes Gebiet opfern will, obwohl Gräbenen VI damals schon längst hätte angegangen werden können. Der Charme des Gebietes  „Mooser Weg“ bestand darin, dass es der Gemeinde gehörte. Der Verkauf  dieses Gebietes und  die Bebauung hätte direkt Geld  in die Kasse der Gemeinde gespült.

Es handelt sich übrigens teilweise um die Ausgleichsfläche für Gräbenen V, für die die  Anwohner anteilig zahlen mussten. 

Was ist denn eigentlich mit den Vorteilen von § 13b BauGB gemeint, die im Bericht  des MoBo angesprochen werden? Vorteile für die Natur sind das bestimmt nicht. Dieser Paragraph ist  als  Sündenfall in die Baugesetzgebung  eingegangen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages nimmt zur Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 13b BauGB am 6.Februar 2020 hier Stellung und  schreibt: „In der Bundesrepublik Deutschland besteht kein flächendeckender Wohnraummangel. Ein solcher besteht vielmehr in Ballungsräumen, dem unter anderem durch einen sozialen Wohnungsbau begegnet werden kann. Die Notwendigkeit flächendeckend Bauplanungsrecht für neuen Wohnraum durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen und Aussetzung einer UVP, etwa im strukturschwachen oder ländlichen Raum auf der „grünen Wiese“ zu schaffen, drängt sich nicht ohne weiteres auf.“ Das heißt nicht, dass nicht „normal“ gebaut werden darf. Dass in Gräbenen VI gebaut werden soll, steht außer Frage. Darin sind sich alle einig.

Der Bericht im MOBO spricht vom Vorteil, erwähnt  jedoch nicht die Nachteile: 

„Erleichterungen „für Verfahren nach § 13b :

· Es gilt nicht die Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt 

· Es muss keine formale Umweltprüfung erfolgen und kein Umweltbericht erstellt werden 

· Der Plan muss nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 

· Es gelten reduzierte Bürgerbeteiligungspflichten 

Somit ist die Katze aus dem Sack!  Schnelle  Bebauung, keine Ausgleichsfläche, kein Umweltbericht, Bürgerschaft bestenfalls geduldet . . .Sie erinnern sich: gestern war Weltumwelttag

Nicht genug damit: Die „unstrittige  Zeitfolge“ ( S.3 was ist damit gemeint?) wird ins Feld geführt. Die zügige  Bebauung würde verhindert, wenn der geänderte  Beschlussvorschlag der OGL auf Mehrfachbeauftragung angenommen worden wäre, heißt es. Dass ein Wettbewerb mehr Zeit kostet, ist in der Literatur nicht belegt.

Dabei  lässt der Bericht übrigens an dieser Stelle das Hin und Her über die Befangenheit des Gemeinderates  Vögele bezogen auf sämtliche Unterpunkte zu  Gräbenen VI und die Wiederholung der Abstimmung in der turbulenten Sitzung völlig außer Acht. Die aufmerksame Leserschaft erinnert sich in diesem Zusammenhang an den „Begriff des  bösen Scheins“ .

Den Fraktionen jedoch gibt die Gemeindeordnung (GemO) seit 2015 gemäß § 20 Abs.3  „Gelegenheit, Auffassungen zu  Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen.“ Der Kommentar zur GemO ( Aker/Hafner/ Notheis, 2.Aufl. 2019) schreibt zu § 20 GemO in Randnr. 10: „§20 Abs.3, der durch Gesetz v. 28.10.2015 in die  Gemeindeordnung eingefügt wurde, gibt den  Fraktionen einen  Rechtsanspruch, wenn sie  für die  öffentliche Darstellung ihrer Auffassung  das Amtsblatt der Gemeinde nutzen wollen.“ 

Nach den für die Öffentlichkeit kaum zu durchschauenden  Verwirrungen dürften die Fraktionen mit der Darlegung eigener Auffassungen im Amtsblatt vielleicht etwas Transparenz in die Diskussion bringen. Eine durchaus  hoheitliche  Aufgabe zur Aufklärung  der  Bevölkerung  vor der angekündigten  Einwohnerversammlung im Juli.

Sie lasen übrigens soeben einen Beitrag der „Meinungspresse“ ohne hoheitlichen Auftrag.

AGORA-LA freut sich über Spenden, s.Impressum

Kommentar verfassen

Powered by WordPress.com.

Up ↑

Entdecke mehr von AGORA-LA

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen